Beichte

Bedeutung der Beichte

Im Sakrament der Buße bekennt der katholische Christ mit Reue die Sünden, die er begangen hat und erklärt sich bereit, den angerichteten Schaden, soweit möglich, wiedergutzumachen. Dadurch öffnet er sich neu für Gott und für die Gemeinschaft der Kirche. So wird ihm eine neue Zukunft ermöglicht.

Indem der Priester die Absolutionsworte spricht, wird der Beichtende mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für seine Mitmenschen, die Kirche und die ganze Schöpfung. Das Bußsakrament (Beichte) wird deshalb auch Sakrament der Versöhnung genannt. Damit in der Absolution = Lossprechung durch den Priester die Versöhnung mit Gott und mit der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es:

  • der Reue
  • des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis
  • des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wiedergutzumachen.

Alternativ zur Beichte im Beichtstuhl bieten Priester das Beichtgespräch an. Es findet meist in einem Nebenraum der Kirche oder im Pfarrhaus statt. Während des persönlichen Gespräches bekennt der Beichtende seine Sünden und zeigt seine Reue.

Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale Form der Sündenvergebung. Für schwere Sünden ist sie zur Vergebung notwendig. Hier erfährt der Gläubige die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes aus dem Mund des Priesters.

In der Advents- und Fastenzeit gibt es auch als besondere Vorbereitung auf die Hochfeste Buß- und Versöhnungsfeiern. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, umzukehren und Buße zu tun. Allerdings ersetzt die Bußfeier die persönliche Beichte nicht.

Das Beichtgeheimnis: Der Priester ist zur völligen Verschwiegenheit bezüglich der in der Beichte bekannten Sünden verpflichtet. Ungeachtet möglicher schwerwiegender Gegenargumente kann der Priester vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie alle seine Ämter und seine priesterliche Würde. Nach der Beichte darf der Priester nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtenden über seine Sünden sprechen. Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.

Beichtgelegenheiten

In St. Sebastian kann das Sakrament der Beichte von Montag bis Freitag den ganzen Tag über, sowie am Samstagvormittag gespendet werden. Alle weiteren Beichtgelegenheiten in unseren Gemeinden finden Sie in der Auflistung unten.

Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Beichtzeiten inkl. Beichtväter in den nächsten 14 Tagen:

St. Sebastian

Donnerstag 28. März, 10:00 Uhr

Beichtgelegenheit bei White

St. Sebastian

Freitag 29. März, 10:00 Uhr

Beichtgelegenheit bei White

St. Quirin

Samstag 30. März, 10:00 Uhr

Beichtgelegenheit bis 11 Uhr bei Pfarrer i. R. Schmitz

St. Sebastian

Samstag 30. März, 10:00 Uhr

Beichtgelegenheit bei White

St. Marien

Samstag 30. März, 10:30 Uhr

Beichtgelegenheit bis 12 Uhr bei Msgr. Korfmacher

Hl. Dreikönige

Samstag 30. März, 16:00 Uhr

Beichtgelegenheit bis 17 Uhr bei Pfarrer Süß

St. Marien

Samstag 30. März, 16:00 Uhr

Beichtgelegenheit bis 17 Uhr bei Msgr. Korfmacher

St. Quirin

Samstag 6. April, 10:00 Uhr

Beichtgelegenheit bis 11:00 Uhr bei Pfarrer i. R. Schmitz

St. Marien

Samstag 6. April, 16:00 Uhr

Beichtgelegenheit bis 16.45 Uhr bei Msgr. Korfmacher

St. Barbara

Samstag 6. April, 17:00 Uhr

Beichtgelegenheit der rumänisch-orthodoxen Gemeinde Neuss