Kreisdechant Assmann als Domkapitular eingeführt

Heute Morgen wurde Monsignore Guido Assmann, Kreisdechant im Rhein-Kreis Neuss, in sein neues Amt als nichtresidierender Domkapitular eingeführt. Dompropst Prälat Gerd Bachner nahm diesen Akt im Rahmen des Kapitelsamtes vor und überreichte ihm mit Mozetta (Schulterumhang), Stern und Birett (Kopfbedeckung) die Insignien dieses Amtes.

Assmann selbst stand dem Gottesdienst im Kölner Dom vor und hielt auch die Predigt. In seinen Ausführungen über das Evangelium von der Auferweckung des Lazarus rief er dazu auf, es der Martha gleichzutun, nämlich den Glauben an Christus und die Auferstehung zu bezeugen und den Menschen in Notlagen tröstend beizustehen, auch wenn man nicht immer praktisch helfen könne.

Dem Domkapitel obliegt die würdige Gestaltung der Domgottesdienste, der Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens sowie die Wahl eines neuen Erzbischofs bei Vakanz des Bischofsstuhls. Dazu gehören der Dompropst, der Domdechant, zehn residierende und vier nichtresidierende Domkapitulare an. Zu den residierenden Domkapitularen zählen Dompropst und Domdechant, die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum, Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät oder andere diözesane Amtsträger, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare nehmen auch Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr.

Das Kölner Domkapitel wurzelt im an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach Chorherrenregel führte, und dem „Prioren-Kollegium“, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifte bestand. Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbstständige, zu dessen Wahl berechtigte Körperschaft durch.