Hier finden Sie die Ergebnisse der KV Wahlen in unseren Gemeinden:
» Ergebnisse der KV Wahl vom 7./8. Mai 2022
Alle Katholikinnen und Katholiken im Sendungsraum Neuss sind herzlich aufgerufen, die Kirchenvorstände in ihren Gemeinden am Sonntag, 8. Mai zur Hälfte neu zu wählen.
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands übernehmen damit Mitverantwortung für ihre Pfarrgemeinde. Die Vertreterinnen und Vertreter bringen großen Sachverstand in dieses Ehrenamt mit; oft sind oder waren sie beruflich in Verwaltungsaufgaben tätig.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnen. Zur Ausübung des Wahlrechts ist erforderlich, dass der Wahlberechtigte in der Wählerliste eingetragen ist.
Wählbar sind Kandidatinnen und Kandidaten ab 21 Jahren. Das Wahlverfahren sieht eine „rollierende“ Besetzung des Gremiums vor: Jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands wird alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder bleiben so lange im Amt, bis die neu gewählten Mitglieder in das Amt eingeführt und verpflichtet worden sind. Das sichert die Kontinuität der Arbeit.
Aufgaben der Kirchenvorstände
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche, von den Gemeindemitgliedern gewählte, Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er ist unter anderem verantwortlich für
- den Haushalt der Gemeinde,
- die Verabschiedung der Jahresrechnung,
- die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Kirche, Kindergarten oder Pfarrheim.
Damit unterstützt der Kirchenvorstand (KV) die Kirche am Ort bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und karitativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer der Kirchengemeinde – er ist geborenes Mitglied und Vorsitzender – und den gewählten Frauen und Männern, deren Zahl je nach Größe der Gemeinde variiert. Über Wahlmänner und -frauen entsenden die Kirchenvorstände im Erzbistum auch Mitglieder in den Kirchensteuerrat, der über den Haushalt der Erzdiözese entscheidet.
In Kirchengemeinden mit über 5000 Katholiken gehören 10 gewählte Mitglieder dem Gremium an.
Bei weniger als 5000 Katholiken gehören 8 gewählte Mitglieder dem KV an.
Aus jedem KV werden zwei Gewählte in die gemeinsame Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes (KGV) entsendet.
Alle Angestellten sind im KGV beschäftigt. Dies sind in Neuss-Mitte rund 90 Personen.
Die Trägerschaft der Kindertagesstätten, der Büchereien und anderer Einrichtungen, die finanzielle und rechtliche Sicherstellung der Pastoral, wird im KGV beraten und beschlossen.
Wahllokale
St. Marien: Pfarrhaus St. Marien
Hl. Dreikönige: Pfarrsaal
St. Pius: Pfarrsaal
St. Quirin: Gregoriussaal/Sakristei
Zeit: vor und nach den Sonntagsmessen
www.erzbistum-koeln.de/kv-wahl
Bild: Factum/ADP
In: Pfarrbriefservice.de